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Silvester 2002
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Steuern und Recht

Wichtiger Hinweis!

Gemäß der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) einem eng definierten Personenkreis vorbehalten.

Auf diesen Seiten kann deshalb keine Beratung in Einzelfällen erfolgen!

Die dargestellten Fälle/Sachverhalte sind rein hypothetisch und nur zur Veranschaulichung steuerlicher Problemfelder. Jeder Bezug zu realen Personen und Sachverhalten ist zufällig und nicht gewollt.

Neuregelung des Schuldzinsenabzugs (§ 4 IVa EStG)

Änderungen bei der Ansparabschreibung (§ 7g EStG)

Die Entfernungspauschale (ab dem Veranlagungszeitraum 2001)

Witziges und Kurioses

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